?
Ihre Gartenfrage:
Unkraut auf Wegen, Plätzen, Terrassen und im Garten

Auf unserem Kiesplatz hat es viel Unkraut, können Sie mir dafür etwas empfehlen? Bereits habe ich einen Unkrautvertilger angewendet und es nützt wenig. Haben Sie eine Alternative?

Rubriken:

Unkräuter

Tags:

Anwendungsverbot Herbizidverbot Unkraut

!
Die Antwort von Meiers Gartenteam

Als Erstes ist festzuhalten, dass in der Schweiz zum Schutz der Gewässer seit 2001 ein generelles Anwendungsverbot für Unkrautvertilgungsmittel (Herbizide) auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern besteht, weil die Substanzen von diesen Flächen leicht aus- und abgewaschen werden und in die Gewässer gelangen können. Das Herbizidverbot gilt generell für alle: Private, Gärtner/-innen, Unterhaltsdienste, Gemeinden und Kantone. Geregelt ist dieses Verbot im Anhang 2.5 der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV).

Nicht unter das Verbot fallen die Behandlungen von:

• nicht befestigte und mit einer Humusschicht versehene Wege in Gärten (zwischen Gartenbeeten);

• Rasenflächen;

• Gartenbeete;

Grund für die Ausnahmen:

Natürlich gewachsener Boden hält die Herbizide zurück, diese werden dort von den Bodenlebewesen abgebaut. Darum gelangen von natürlich gewachsenem Boden weniger Herbizide in die Gewässer als von versiegelten Flächen.

Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie unter dieser Verknüpfung.

Es ist sehr wichtig, dass wir unsere Kundschaft diesbezüglich pro-aktive orientieren. Nicht nur zum Wohle der Umwelt, sondern auch weil wir diesbezüglich unter intensiver Beobachtung und Kontrolle von Behörden, Medien und Umweltschutzorganisationen stehen.

Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern ist neben der mechanischen Unkrautbeseitigung (Jäten) ausschliesslich das thermische Abflammen res. Abbrennen zulässig. Selbstverständlich bietet diese Methode keine Langzeitwirkung. Jedoch gibt es auch bei den chemischen Präparaten keine Langzeitwirkung mehr: Wirkstoffe mit Langzeitwirkung sind schon einige Jahre verboten und aus dem Verkehr gezogen. Von der Wirksamkeit sind heute somit beide Varianten identisch.

Bei der Anwendung von Unkrautvertilgungsmitteln ist zu beachten, dass deren Wirksamkeit ausschliesslich bei Temperaturen welche Tag und Nacht über 12°C liegen, zuverlässig ist. Nach der Behandlung muss es mindestens 12 Stunden trocken bleiben.

01.02.2020
Hat Ihnen diese Antwort geholfen?
Geben Sie eine Bewertung ab:
Dateianhänge:

vorbeugende Massnahmen und Alternativen zum Herbizideinsatz

Download